Wiedergutmachung

von | 25. Juni 1969 | Chronik, Chronik 60er

Am 25. Juni erfogt das endgültiges Urteil über die Wiedergutmachung in Sachen Volkshaus.

Rückerstattung des Volkshauses und Zahlung von DM 2.909.- an den TV durch das Land Baden-Württemberg. Das Volkshaus ist in einem schlechten Zustand und muss vom TV mit einem Aufwand von DM 20.000.- wiederhergerichtet werden.

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