TV Mörsch 1900 e.V.

Kinderschutz

Die Würde des Kindes ist unantastbar

Die Kinder und Jugendlichen, die in unserem Verein aktiv sind, und auch deren Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass die Übungsleiter die Grenzen der ihnen anvertrauten Kinder achten und das Vertrauen der Kinder nicht ausnutzen. Deshalb haben wir mit dem Landratsamt Karlsruhe eine Vereinbarung nach § 72 des Sozialgesetzbuches geschlossen. In dieser verpflichten wir uns, dass Übungsleiter, die in der Kinder und Jugendarbeit tätig sind, nur noch nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses eine Tätigkeit im Verein ausüben dürfen.