Die Beschlagnahme des Volkshauses als marxistisches Vermögen
Im Jahr 1931 begannen dunkle Wolken für die Arbeitervereine aufzuziehen. So war es dem Volkshaus auch nur fünf Jahre vergönnt, Heimat und Stolz des Vereins zu sein. Nach dem Tag der Machtübernahme, am 31.Januar 1933 durch die NSDAP wurden alle anderen Parteien und Gewerkschaften per Gesetz verboten und deren Eigentum konfisziert. Mit dieser Maßgabe wurde auch unser Volkshaus am 31. März 1933 durch die Regierung als marxistisches Vermögen entschädigungslos beschlagnahmt und der Gemeinde Mörsch übergeben.
Das Volkshaus wird durch die Polizei am 1. April für den Vereinsbetrieb gesperrt. Einstellung des Vereinsbetriebs. Das Volkshaus geht an die Gemeinde über.